Im Dschungel der Rechtsbegriffe ist es für Rechtssuchende häufig nicht einfach, sich auf Anhieb zurechtzufinden. Erhalten Sie hier einen ersten Überblick und relevante Informationen zur Finanzierung Ihrer rechtlichen Angelegenheit.

GEBÜHREN UND HONORARE

 

Die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgt entweder über gesetzliche Gebühren nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung (zum Beispiel als Stundenabrechnung oder Pauschalvereinbarung) .

 

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Der Gesetzestext und das Vergütungsverzeichnis bestimmen, welche Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten erhoben werden. 

 

Vergütungsvereinbarung

Die Höhe des Honorars kann aufgrund eines Vertrages und nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG bestimmt werden. Jedoch gilt die Besonderheit, dass im gerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Gebühren des RVG nicht unterschritten werden dürfen.

 

Erstberatung

Sofern die rechtliche Angelegenheit bereits mit einer Erstberatung erledigt werden kann, fällt eine Gebühr je nach Umfang der Beratung von maximal 190,00 EUR zzgl. MwSt. an. 

 

§ 12a ArbGG

Die Besonderheit in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren (1. Instanz) ist, dass jede Partei die ihr im Verfahren entstehenden Kosten für den Prozessbevollmächtigten selbst trägt.


FINANZIERUNGSUNTERSTÜTZUNG

 

Für Mandantinnen und Mandanten, die aufgrund eines geringen Einkommens mit Finanzierungsschwierigkeiten konfrontiert sind, besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu erhalten.

 

Beratungshilfe

Diese finanzielle Unterstützung durch den Staat deckt die Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten einschließlich des Vergleichsabschlusses ab. 

 

Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Der Staat unterstützt den Rechtssuchenden entweder vollständig oder durch einen finanziellen Vorschuss, der in Raten ausgeglichen werden kann, bei der Finanzierung der Gerichtsgebühren und der eigenen Rechtsanwaltskosten. Nicht übernommen werden jedoch die Rechtsanwaltskosten der Gegenpartei. 

 

Anträge zum Download

Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe 



FRISTEN

 

Bei der Durchsetzung Ihrer Interessen spielen Fristen oft eine entscheidende Rolle. Fristen für Rechtsmittel, Rechtsbehelfe, Klagen sind nur einige Beispiele hierfür.

 

Zum Beispiel ist es im Fall einer Kündigung wichtig, sich schnell anwaltliche Unterstützung einzuholen, um gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Hierfür haben Sie 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit.

 

Versäumen Sie wichtige Fristen nicht und handeln Sie rechtzeitig - kontaktieren Sie uns möglichst zeitnah!