ARBEITSRECHT

 

Von der Stellenausschreibung bis zur Zeugniserstellung tauchen sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlreiche Fragen mit arbeitsrechtlichen Bezügen auf. Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich in allen arbeitsrechtlichen Fragen zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Dazu gehören nicht nur die Problemfälle Arbeitsverhältnisses, wie Kündigungsprozesse, Störungen in Arbeitsverhältnissen, Forderungen einzelner Arbeitsvertragsparteien oder Änderungen der gelebten Arbeitsverhältnisse. Wir stehen Ihnen auch zur Seite, wenn es um gesetzeskonforme und optimierte Unternehmensprozesse geht. Als Beispiele dienen:

  • BEM - betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Rekrutierungs- und Einstellungsprozesse
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Kündigungen und Off-Boarding-Prozesse

Eine weitere Kernkompetenz unserer anwaltlicher Tätigkeit liegt in dem Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. Das Datenschutzrecht spielt in der Arbeitswelt nicht nur seit dem Inkrafttreten des EU-Datenschutz-Grundverordnung im Jahre 2018 eine wichtige Rolle. Mit unserem Expertenwissen beraten wir Sie in allen Bereichen des Beschäftigtendatenschutzrechts und geben Ihnen nicht nur Handlungsempfehlungen, sondern führen für Sie Audits durch, erstellen spezifische Gutachten zu besonderen Fragestellungen, richten Ihre Verträge auf der datenschutzrechtlichen Ebene gesetzeskonform aus und beantworten Ihnen Ihre individuellen Fragen an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Datenschutzrecht. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch in Problemfällen unsere anwaltliche Vertretung an. 

 

Zudem spielen Themen wie "Digitalisierung der Arbeitswelt" und "New Work" in den Unternehmen längst eine Rolle. Nicht immer passen unternehmensinterne Wunschmaßnahmen mit dem Arbeitsrecht zusammen. Gerne beraten wir Sie dazu, wie Sie Ihre Maßnahmen gesetzeskonform umsetzen können. 




FAMILIENRECHT

 

Familienangelegenheiten sind herausfordernd, emotional, aber vor allem immer sehr persönlich. In unserer Kanzlei ist das Familienrecht daher mehr als ein juristisches Rechtsgebiet. Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung und fachlicher Expertise beraten wir Sie mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und erarbeiten für Sie eine auf Sie individuell abgestimmte Lösung. Dabei lassen wir die Zusammenhänge nicht aus den Augen und berücksichtigen auch Ihre wirtschaftlichen, sozialen bzw. gesellschaftlichen oder steuerlichen Aspekte Ihrer familienrechtlichen Auseinandersetzung. Bei interdisziplinären Fragestellungen arbeiten wir darüber hinaus im Bedarfsfall vertrauensvoll und zuverlässig mit Kooperationspartnern, wir zum Beispiel Steuerberatern, zusammen.

 

Gerne beraten und vertreten wir Sie bei folgenden Anliegen:

  • Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen
  • Rundum-Beratung bei Trennung (Ihre Rechte und Pflichten sowie ggf. anstehendes Scheidungsverfahren)
  • Gestaltung und Prüfung von Trennung- und Scheidungsvereinbarungen
  • Vorbereitung und Durchführung eines Scheidungsverfahrens
  • Angelegenheiten des Sorgerechts und des Umgangsrechts
  • Unterhaltsrechtliche Fragestellungen


ALLGEMEINES ZIVILRECHT / VERTRAGSRECHT

 

Das Rechtsgebiet des Zivilrechts spielt im Alltag und in der Geschäftswelt eine herausragende Rolle. Sowohl im Geschäftsleben als auch als Privatperson ist man dauerhaft einer Vielzahl von Verträgen ausgesetzt, die gewichtige Konsequenzen haben. Wir bieten Ihnen unser Know-How insbesondre bei diesen Anliegen an:

  • Erstellung von Neuverträgen
  • Überprüfung und ggf. Anpassung/Optimierung von bestehenden Verträgen
  • Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht)
  • Beratung und Vertretung in Problemfällen, z.B. bei Vertragsstörungen
  • Durchsetzung von Forderungen oder Abwehr von unberechtigten Forderungen

VERKEHRSRECHT

 

Eine Besonderheit aus dem Bereich des Zivilrechts stellt das Verkehrsrecht dar. Gerne sind wir für Sie in diesem Bereich bei folgenden Anliegen tätig:

  • Beratung zu Ihren Chancen und Risiken rund um den Verkehrsunfall
  • vollumfängliche Schadensregulierung von Sach- und Personenschäden
  • Korrespondenz mit den Haftpflichtversicherern und Gutachtern
  • Vertretung vor Gericht in problematischen Fällen
  • Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug